Zertifikatsnummer:RU.77.99.32.003.Е.000043.01.16
Datum der Registrierung und Erneuerung:13.01.2016
Dosierungsform: & nbsp;Filterpackungen von 1,5 g, 2,0 g, Placer in Packungen von 30 g, 50 g.
Klassifizierung "Zusammensetzung" & nbsp; Nahrungsergänzungsmittel - Polyphenolverbindungen BAD - Produkte pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs
Klassifizierung "klinisch" & nbsp; Ergänzungen, die die Funktionen des Immunsystems unterstützen Ergänzungen, die die Funktionen des Urogenitalsystems unterstützen BAA, verbessert die Funktion des Harnsystems und mit einer milden harntreibenden Wirkung Ergänzungen zur Aufrechterhaltung der Funktion und reduzieren das Risiko von Exazerbationen von entzündlichen Erkrankungen des Urogenitalsystems BAA zur Verringerung des Risikos von Funktionsstörungen der weiblichen zyklischen Prozesse
Zusammensetzung: & nbsp;Zusammensetzung: Kraut Bergsteiger Kraut, Kraut Johanniskraut, Kräuter-Schafsäckchen, Brennnesselblätter zweihäusig, Kraut Schafgarbe, Blumen der Ringelblume medizinisch, Blätter von Wegerich groß, Früchte der Hagebutten Mai.
Geltungsbereich: & nbsp;
Als biologisch aktives Lebensmittelzusatzstoff an die Öffentlichkeit verkaufen - eine Quelle von Flavonoiden (in Bezug auf Schäden), Tannine (in Bezug auf Tannin) mit Hypericin, ätherische Öle.
Empfohlene Verwendung: & nbsp;1 Esslöffel Placer (4,0 g) oder 2 Filterpackungen (je 2,0 g) oder 3 Filterpackungen (je 1,5 g) 1 Tasse (200 ml) kochendes Wasser einfüllen, 15 Minuten stehen lassen, abseihen, Erwachsene Frauen 1/2 einnehmen Tasse 2 mal täglich zu den Mahlzeiten. Die Dauer der Zulassung beträgt 1 Monat.
Kontraindikationen:Individuelle Unverträglichkeit von Nahrungsergänzungsmitteln, Schwangerschaft, Stillzeit.
Spezielle Anweisungen:Vor dem Gebrauch wird empfohlen, einen Arzt aufzusuchen. Nicht mit der Einnahme von Medikamenten kombinieren.
Haltbarkeit:2 Jahre.
Lagerbedingungen:An einem trockenen Ort, vor Licht geschützt, außerhalb der Reichweite von Kindern, bei einer Temperatur von nicht mehr als 25 ° C.
Forschungsprotokolle:
Der Expertenschluss der Bundesanstalt für Finanzkontrolle und Entwicklung des Russischen Föderalen Dienstes für Finanzmärkte und des Föderalen Dienstes für die Überwachung des Verbraucherrechtsschutzes der Russischen Föderation Nr. 10-2FTS / 4682 vom 15.11.2012, der Laborprüfberichte der Zweig der FGBM "TG und E in der Altai-Region in Bijsk, Bijsk, Eltsovsky, Zonal, Krasnogorsk, Solton und Tselinny Bezirke" №4706 vom 09.02.2015, IC "QUALITY TEST" (LLC) Nr. 140508/15 vom 20. Mai 2015,
Empfänger:Narine, LLCNarine, LLC Russische Föderation
Datum der Aktualisierung der Information: & nbsp;08.04.2016
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