Zertifikatsnummer:RU.77.99.11.003.Е.004916.11.17
Datum der Registrierung und Erneuerung:17.11.2017
Dosierungsform: & nbsp;Packungen von 25-500 g, Filterpackungen von 1,5 g-2,0 g, Briketts zu 2,5 g-5 g gepreßt, Pellets von 25-500 g.
Klassifizierung "Zusammensetzung" & nbsp; BAD - Produkte pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs
Klassifizierung "klinisch" & nbsp; BAD-Quelle von Monovitaminen und vitaminähnlichen Substanzen
Zusammensetzung: & nbsp;Gras von Shiksha (schwarzer Krebs).
Geltungsbereich: & nbsp;Zum Verkauf an die Bevölkerung über das Apothekennetzwerk und Fachgeschäfte, Abteilungen des Handelsnetzes als biologisch aktiver Lebensmittelzusatzstoff - eine Quelle von Flavonoiden.
Empfohlene Verwendung: & nbsp;Erwachsene 1 Esslöffel (5 g) geschreddert pflanzlichen Rohstoffen (Granulat) oder 2 Filterbeutel (2,0 Gramm), oder 3 Filterbeutel (1,5 Gramm) oder 2 Briketts (2,5 Gramm), oder 1 Brikett (5 g) für 1 Tasse kochendes Wasser (200 ml), bestehen Sie 15 Minuten, Belastung oder drücken Sie, nehmen Sie 1/2 Tasse (100 ml) 4 mal am Tag, oder 1 Glas (200 ml) der Infusion 2 mal täglich zu den Mahlzeiten. Bereit, die Infusion im Kühlschrank zu halten. Die Dauer der Zulassung beträgt 1 Monat. Bei Bedarf kann der Empfang wiederholt werden.
Kontraindikationen:Individuelle Unverträglichkeit von Komponenten, Schwangerschaft, Stillzeit.
Spezielle Anweisungen:Vor dem Gebrauch wird empfohlen, einen Arzt aufzusuchen.
Haltbarkeit:2 Jahre.
Lagerbedingungen:An einem trockenen Ort, geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung und außerhalb der Reichweite von Kindern, bei einer Temperatur von nicht mehr als 25 ° C.
Forschungsprotokolle:Im Gegenzug für das Zertifikat der staatlichen Registrierung Nr. RU.77.99.11.003.Е.009363.10.15 vom 02.10.2015, das Gutachten des Föderalen Sicherheitsdienstes des Föderalen Grenzdienstes und des Föderalen Dienstes für Verbraucherschutz Nr. 10 -2FTS / 2946 vom 31. Juli 2015.
Empfänger:Unternehmen HORST, LLCUnternehmen HORST, LLC Russische Föderation
Datum der Aktualisierung der Information: & nbsp;24.01.2018
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