Das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation gemäß Artikel 32 des Föderalen Gesetzes Nr. 61-FZ vom 12.04.2010 "Über den Umlauf von Arzneimitteln" hat die Abschaffung der staatlichen Registrierung und den Ausschluss aus dem staatlichen Arzneimittelregister für die medizinische Verwendung entschieden das Arzneimittel (Zulassungsbescheinigung P N014732 / 01 vom 05.03.2009, herausgegeben von Baxter AG, Österreich):
Thysukol-Kit (Handelsname des Arzneimittels)
- (internationale nicht geschützte oder chemische Bezeichnung des Arzneimittels)
Lyophilisat zur Herstellung einer Lösung für die topische Anwendung (Fibrinkleber) (Darreichungsform, Dosierung)
Baxter AG, Österreich
Lange Allee 24EIN, EIN-1221, Wien, Österreich (Name und Anschrift des Standorts des Herstellers des Arzneimittels)
auf der Grundlage der Einreichung eines Antrags durch die autorisierte juristische Person von CJSC Baxter, die staatliche Registrierung des Arzneimittels aufzuheben.