Das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation gemäß Artikel 29 des Bundesgesetzes vom 12.04.2010 Nr. 61-FZ "Über den Verkehr von Arzneimitteln" und auf der Grundlage der eingereichten Anmeldung Nr. 72599 (in Nr. 4023924 vom 15. September 2016) und Dokumente, die auf den Ergebnissen der Sachverständigenuntersuchungen basieren, über die Verweigerung der Bestätigung der staatlichen Registrierung eines Arzneimittels für medizinische Zwecke:
Spacmil-M (Handelsname des Arzneimittels)
- (internationale nicht geschützte oder Gruppierung oder chemische Bezeichnung medizinisches Produkt)
Pillen (Darreichungsform, Dosierung)
Sopharma AO, Bulgarien 1220, Sofia, 16 Ilienko Shosse Str., Bulgarien (Name und Adresse des Herstellungsortes)
im Zusammenhang mit der Nichtbestätigung der staatlichen Registrierung des Arzneimittels für medizinische Zwecke gemäß den Ergebnissen der Prüfung der Qualität des Arzneimittels und der Prüfung des Verhältnisses des erwarteten Nutzens zu dem möglichen Risiko des Drogenkonsums.