Das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation hat gemäß Artikel 32 des Föderalen Gesetzes Nr. 61-FZ vom 12.04.2010 "Über den Umlauf von Arzneimitteln" beschlossen, die staatliche Registrierung abzuschaffen und aus dem staatlichen Register der medizinischen Produkte für den medizinischen Gebrauch auszuschließen des Arzneimittels (Zulassungsbescheinigung P N001466 / 01 vom 29. August 2008, ausgestellt von der OAO "Pharmazeutische Fabrik St. Petersburg", Russland):
Magnesiumsulfat (Handelsname der Droge)
Magnesiumsulfat (internationale nicht-proprietäre oder chemische Bezeichnung des Arzneimittels)
Pulver zur Lösung für die orale Verabreichung (Darreichungsform, Dosierung)
OAO "Pharmazeutische Fabrik von St. Petersburg", Russland 193144, St. Petersburg, Ul. Moiseenko, d. 24-a (Name und Anschrift des Standorts des Herstellers des Arzneimittels)
auf der Grundlage der Einreichung durch den Inhaber der Registrierungsbescheinigung der OAO "Pharmazeutische Fabrik von St. Petersburg", Russland, eine Erklärung über die Abschaffung der staatlichen Registrierung des Arzneimittels.