Das Arzneimittel wird tief in den Bereich der unteren Scapulaspitze injiziert. Die Ampulle wird vor dem Öffnen gründlich geschüttelt, bis eine homogene Suspension erhalten wird.
Das Arzneimittel, das in Ampullen mit gebrochener Integrität, Markierung, mit wechselnden physikalischen Eigenschaften (Vorhandensein von nicht zerbrechlichen Flocken) enthalten ist, mit abgelaufener Lagerbeständigkeit, unter Verletzung der Lagerbedingungen, ist ungeeignet für die Verwendung.
Das Öffnen der Ampullen und das Verfahren der Immunisierung erfolgen unter strikter Einhaltung der aseptischen und antiseptischen Regeln.
Eine Einzeldosis des Arzneimittels beträgt 0,5 ml.
Das Präparat in der geöffneten Ampulle unterliegt der Aufbewahrung nicht.
Der Verlauf der Immunisierung von industriellen und landwirtschaftlichen Arbeitern besteht aus zwei Injektionen (jeweils 1 Dosis) mit einem Intervall von 30 bis 45 Tagen. Die erste Wiederholungsimpfung wird drei Monate nach dem Ende der Immunisierung durchgeführt. Nachfolgende Wiederholungsimpfungen werden im Abstand von 12 Monaten durchgeführt.
Der Verlauf der Immunisierung von geplanten chirurgischen Patienten (Kinder über 1 Jahr und Erwachsene) besteht aus zwei Injektionen (jeweils 1 Dosis) des Arzneimittels in einem Intervall von 20 bis 30 Tagen; die zweite Injektion erfolgt spätestens 4-5 Tage vor der Operation.
Der Verlauf der Immunisierung von Spendern besteht aus drei Injektionen des Medikaments mit einem Intervall von 7 Tagen. Bei der ersten Injektion werden den Spendern 1,0 ml (2 Dosen) des Arzneimittels injiziert, bei der zweiten Injektion - 1,0 ml (2 Dosen), bei der dritten - 2,0 ml (4 Dosen).
Die Gesamtmenge des Arzneimittels, die dem Spender für den gesamten Verlauf der Immunisierung verabreicht wird, beträgt 4,0 ml (8 Dosen).
Die Immunisierung von Spendern erfolgt gemäß der aktuellen "Anweisung zur Immunisierung von Spendern mit Staphylokokken-Anatoxin und zur Durchführung der Plasmapherese zur Herstellung von Antista- phylokokken-Plasma", genehmigt von der UdSSR M3 02/08/07.
Bei der Auswahl der Spender zur Immunisierung und Durchführung der Plasmapherese müssen die allgemeinen Bestimmungen der "Anweisung zur ärztlichen Untersuchung von Spendern", die am 16.11.1998 vom M3 RF genehmigt wurden, eingehalten werden.