Für 50 und 100 g der Droge in Flaschen aus dunklem Glas, versiegelt mit Kunststoffstopfen und Schraubkappen.
Für 50 und 100 g des Arzneimittels in Flaschen oder Gläsern, polymeren Polyethylen oder Kunststoff, versiegelt mit Stopfen, Kunststoff oder Kunststoff, oder Polymer und verschraubt Kunststoff-oder Polyethylen-Kappen; oder versiegelt mit Mitteln zum Verschließen von Polyethylen oder Polymer.
Für 50 und 100 g des Arzneimittels in Flaschen aus Polyethylengly phthalat, versiegelt mit Polymer-Schraubverschlüssen.
Jede Ampulle, ein Glas mit Gebrauchsanweisungen, wird in eine Pappschachtel gelegt. Es ist erlaubt, den vollständigen Text der Anweisung auf das Bündel zu legen.
Es ist erlaubt, ohne eine Packung von 40 Flaschen, Dosen von 50 g oder 30 Flaschen, Dosen von 100 g mit einer gleichen Anzahl von Anweisungen für den Einsatz in einer Schachtel aus Wellpappe (für Krankenhäuser) zu packen.
Um 9, 18 kg in Dosen aus Polyethylen, versiegelt mit verschraubten Polyethylenkappen (für Krankenhäuser).
Bei 9, 18 kg in einer Glasflasche mit einem Schraubverschluss, versiegelt mit Glasstöpseln geschliffen oder mit Kunststoff überzogen mit Kunststoffscheiben (für Krankenhäuser) verschraubt.
Für 6, 9, 12 und 30 Flaschen von 9 oder 18 kg mit einer gleichen Anzahl von Gebrauchsanweisungen in einer Schachtel aus Wellpappe (für Krankenhäuser) platziert.