Impfungen gegen Bubo®-Kok werden Kindern bis zum Alter von 4 Jahren verabreicht.
Der Impfstoff wird gemäß dem nationalen Kalender der vorbeugenden Impfungen zu einem Zeitpunkt verabreicht, der gleichzeitige Impfungen gegen Hepatitis B, Pertussis, Diphtherie und Tetanus vorsieht.
Kinder, die vor dem Alter von 3 Monaten nicht gegen Hepatitis B geimpft sind, erhalten dreimal nach dem Schema von 3 Monaten, 4,5 Monaten einen Impfstoff. und 6 Monate.
Die Reduzierung der Intervalle ist nicht erlaubt. Wenn es notwendig ist, die Intervalle zu erhöhen, sollte die nächste Impfung so schnell wie möglich durchgeführt werden, abhängig von der Gesundheit der Kinder. In Gegenwart von ein oder zwei DTP-Impfimpfungen bei Kindern, die nicht gegen Hepatitis B geimpft sind, kann die Anzahl der Impfungen, die nicht vor 3 geimpft werden können, mit dem Bubo®-Kok-Impfstoff durchgeführt werden. Zur gleichen Zeit wird die Anzahl der Impfungen gegen Hepatitis B, die bis zu 3 fehlen, mit einer monovalenten gegen Hepatitis B durchgeführt.
Die Wiederholungsimpfung gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus wird einmal im Alter von 18 Monaten durch den DTP-Impfstoff durchgeführt (wenn der Impfzeitpunkt verletzt wird - 12-13 Monate nach Abschluss der Impfung). Für den Fall, dass ein Booster gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus zeitlich mit der Hepatitis B-Impfung zusammenfällt, kann dies mit dem Bubo®-Kok-Impfstoff erfolgen.
Hinweis: Wenn das Kind das Alter von 4 Jahren nicht erreicht Wiederholungsimpfung mit DTP-Impfstoff oder Bubo®-Kok-Impfstoff, dann wird es durch ADS-M-Toxoid für Alter 4 Jahre - 5 Jahre 11 Monate verabreicht. 29 Tage oder im Alter von 6 Jahren und älter mit dem ADS-M-Impfstoff, Anatoxin. Für den Fall, dass der Booster gegen Diphtherie und Tetanus rechtzeitig mit der Impfung gegen Hepatitis B zusammenfällt, kann er mit dem Bubo®-M-Impfstoff durchgeführt werden.
Das Arzneimittel wird intramuskulär im oberen äußeren Quadranten des Gesäßes oder im vorderen Bereich des Oberschenkels in einer Dosis von 0,5 ml (Einzeldosis) verabreicht. Vor der Impfung muss die Ampulle gründlich geschüttelt werden, bis eine homogene Suspension entsteht.
Das Öffnen der Ampullen und das Impfverfahren erfolgen unter strikter Einhaltung der aseptischen und antiseptischen Regeln. Das Präparat in der geöffneten Ampulle unterliegt der Aufbewahrung nicht.
Das Präparat ist nicht geeignet für die Verwendung in Ampullen mit gebrochener Integrität, fehlender Markierung, mit wechselnden physikalischen Eigenschaften (Verfärbung, Vorhandensein unzerbrechlicher Flocken), abgelaufener Haltbarkeit, unsachgemäßer Lagerung.
Die Einführung des Medikaments wird in den vorgeschriebenen Registrierungsformularen unter Angabe der Seriennummer, des Verfallsdatums, des Herstellers, des Einführungsdatums und der Art der Reaktion auf die Verabreichung des Medikaments registriert.