Nach Rücksprache mit einem Arzt kann das Medikament gemäß den Anweisungen verabreicht werden, wenn der erwartete Nutzen für die Mutter das potenzielle Risiko für den Fötus und das Baby übersteigt.
Während der Schwangerschaft ist die Anwendung des Arzneimittels zur Behandlung von Hühneraugen und Schwielen nur auf einer begrenzten Oberfläche erlaubt (nicht mehr als 5 ml).