2 g oder 5 g in einem heißsiegelbaren Beutel aus Verpackungsmaterial kombiniert auf der Basis von Aluminiumfolie, aus kombiniertem Papiermaterial, aus Verbundfolienmaterialien.
Für 1, 3, 5, 10, 20 heißsiegelfähige Beutel, zusammen mit Gebrauchsanweisungen, werden in einem Karton verpackt.
Für 50, 100, 200, 300, 500 heißsiegelbare Verpackungen, zusammen mit einer gleichen Anzahl von Gebrauchsanweisungen, werden in einen Polyethylenfolienbeutel mit einer Polyethylen-Nahrungsmittel- oder Kartonschachtel (für Krankenhäuser) gegeben.
Nach g, 5 g oder 10 g in einem Polymerrohr, mit einem Polymer-Stopfen oder in einer Glasflasche, verschlossen mit einem Gummistopfen und einer Aluminiumkappe verschlossen. Für 10, 20 Reagenzgläser oder Fläschchen, zusammen mit der Gebrauchsanweisung , ist in einem Karton Patch platziert.
Für 50, 100, 200, 300, 500 Reagenzgläser oder Fläschchen mit einer gleichen Anzahl von Anweisungen für die Verwendung in einer Pappschachtel (für Krankenhäuser).
Für 10 g in einer Dose Polymer mit einem Spender. Die Bank befindet sich zusammen mit der Gebrauchsanweisung in einem Pappkarton.